Alternative Streitbeilegung

Alternative Streitbeilegung 1 – Gemäß Artikel 18 des Gesetzes Nr. 144/2015 vom 8. September kann der Zweite Auftragnehmer im Falle einer Streitigkeit oder Unzufriedenheit mit der erbrachten Dienstleistung das Zentrum für alternative Streitbeilegung des Verbraucheraustauschzentrums für Information und Schlichtung von Verbraucherstreitigkeiten mit http://www.arbitragemdeconsumo.org Website nutzen, Mediator ist adhärend.

2 – Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes berauben den Verbraucher nicht seines Rechts, den Rechtsstreit der Beurteilung und Entscheidung eines Gerichts zu unterwerfen.

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